|
Altenpflege Gesellschaft Gesundheit Rente Sozialpolitik Wohnen |
|
Versicherungswirtschaft kritisiert Schröder Die geplante Besteuerung von Lebensversicherungen Mit Angriffen gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel (SPD) hat die Versicherungswirtschaft auf Pläne zur Besteuerung von Lebensversicherungen reagiert. Anders als die Regierung erkläre, werde die private Altersvorsorge damit schwer geschädigt, sagte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Bernd Michaels, (am 12. August) in Berlin. Die Besteuerung von Kapitallebensversicherungen bedeute eine Diskriminierung gegenüber anderen Sparforrnen. Der in Eichels Gesetzentwurf vorgesehene einmalige Freibetrag von 20 Prozent der Versicherungserträge oder maximal 30. 000 Mark sei sozial ungerecht und nicht haltbar. Der Verbandschef der Sparte Lebensversicherungen, Gerhard Rupprecht, forderte einen Freibetrag "in der Größenordnung des künftigen Sparerfreibetrages" von 3.000 (jetzt: 6.000) Mark jährlich, mindestens aber 2.000 Mark. "Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Steuerpläne grundsätzlich aufzugeben und eine Lösung zu suchen, bei der die private Altersvorsorge gestärkt und nicht geschwächt wird", sagte Michaels. Es sei unverantwortlich, mit dem Steuerbereinigungsgesetz isoliert den wesentlichen Baustein der privaten Altersvorsorge, nämlich die kapitalbildende Lebensversicherung, mit einer Besteuerung zu schwächen, ohne dass ein Gesamtkonzept einer Reform des Alterssicherungssystems erkennbar sei. Die Einzelheiten der Regierungspläne waren (am 11. August) mit dem Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes bekannt geworden. Danach erfolgt die Besteuerung der Erträge (ausgezahlte Leistung rninus eingezahlte Beiträge) von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherun gen, bei denen sich der Versicherungsnehmer für die Auszahlung der Leistung in einer Summe entscheidet, im Zeitpunkt der Auszahlung und nicht wie ursprünglich vorgesehen jährlich vorab. Nicht besteuert werden laufend ausgezahlte private Rentenversicherungen. Diese Unterschei dung für die Besteuerung sei nicht sachgerecht, sagte Michaels, da junge Leute beim Abschluss ihrer privaten Altersvorsorge noch nicht absehen könnten, ob sie sich das Geld in Notfällen nicht doch in einer Summe auszahlen lassen müssten. Besteuert wird zunächst mit dem Kapitalertragsteuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Die individuelle Steuerschuld wird erst bei der Veranlagung ermittelt. Dann wird auch ein Freibetrag von 20 Prozent des Ertrages höchstens jedoch 30.000 Mark berücksichtigt - im Unterschied zum Sparerfreibetrag aber nur einmal im Leben. Michaels nannte als Beispiel eine Gesamtsumme von 80.000 Mark, bei der ein Versicherungsnehmer 20 Jahre lang 2.000 pro Jahr eingezahlt habe und 40.000 Mark an Erträgen anfalle. Bei 20 Prozent Freibetrag seien also nur 8.000 Mark steuerfrei, während die restlichen 32.000 Mark voll der persönlichen Einkommensteuer unterliegen. Dieser Freibetrag reiche
keinesfalls aus, um - wie irn Gesetzentwurf vorgesehen - den älteren
Menschen steuerfreies Kapital zum altersgerechten Umbau ihrer Wohnung
oder zum Erwerb eines Heimplatzes auszuzahlen. Der Einmalbetrag
von 8.000 Mark bedeute nicht nur eine Schlechterstellung gegenüber
dem jährlichen Sparerfreibetrag von 3.000 Mark, sondern auch gegenüber
Aktien, deren Kursgewinne nach einjähriger Spekulationsfrist überhaupt
nicht besteuert würden. "Man kann 300. 000 Mark Aktien auf
dem Konto haben und zahlt immer noch keine Mark Steuern."
Mit der geplanten Besteuerung bestimmter Lebensversicherungen werden auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die Beiträge geändert. Im Einzelnen ist geplant:
Berlin (dpa),
8/99
|