|
Die
Geschichte des deutschen Rentensystems
In der über 100jährigen
Geschichte des deutschen Rentensystems hat sich an den Leistungen
der Alterssicherung viel, am Prinzip aber wenig geändert. Am 1.
Januar 1891 trat das von Reichskanzler Otto von Bismarck entworfene
Gesetz über die Alters- und Invaliditätsversicherung in Kraft, das
zum Grundstein für die Rentenversicherung wurde. Damals wie heute
galt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen einen gleich hohen Betrag,
der Staat gibt einen Zuschuß. Es gilt Versicherungspflicht. Die
weitere Entwicklung:
1911
bis 1916:
Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) wird eine Hinterbliebenenversorgung
eingeführt. Auch Angestellte werden versicherungspflichtig. Die
Altersgrenze wird von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Die Grundzüge der
RVO überstehen trotz zahlreicher Einschränkungen und Kürzungen beide
Weltkriege.
1948:
Mit der Währungsreform werden die Rentenansprüche von Reichs-
auf D-Mark umgestellt. Die Rentenbezüge richten sich nach der Lohn-
und Preisentwicklung.
1957:
Die Rentenreform regelt die Altersversorgung grundlegend
neu. Die Rente soll nicht mehr nur Zubrot, sondern lohn-, leistungs-
und beitragsbezogene Lebensstandardversicherung im Alter sein. Einführung
der "dynamischen" Rente mit Koppelung an die Bruttolöhne,
um die Entwertung der Renten durch Inflation zu verhindern.
1972/73:
Die "zweite Rentenreform" bringt die flexible
Altersrente ab 63 Jahren und eine Ausweitung der Leistungsansprüche.
Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige und Hausfrauen.
1977:
Angesichts knapper Kassen wird ein erstes Stabilisierungsgesetz
mit Einschnitten in das Leistungsniveau beschlossen.
1992:
Eine weitere Rentenreform mit einer Anhebung der Altersgrenzen
und der Nettolohnanpassung tritt in Kraft. Für die Höhe der Rentenanpassung
maßgeblich wird die Einkommensentwicklung nach Abzug von Steuern
und Beiträgen. In den neuen Bundesländern wird der Übergang vom
früheren DDR-Rentensystem auf das Sozialsystem der Bundesrepublik
abgeschlossen.
1997:
Die bei der Berechnung der Rente zugrunde gelegte Rentenformel
wird um einen demographischen Faktor ergänzt, mit dem die längere
Rentenbezugsdauer infolge der zunehmenden Lebenserwartung berücksichtigt
werden soll.
1998:
Die neue rot-grüne Bundesregierung legt diese Rentenpläne
ihrer Vorgängerin, mit der das Rentenniveau schrittweise von 70
auf 64 Prozent sinkt, erst einmal auf Eis und kündigt eine eigene
Reform an. Deren Eckpunkte sollen Ende Juni mit dem Spar- und Steuerreformpaket
vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Hamburg (dpa),
6/99
zurück
zum Seitenanfang
|