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Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansichten vom Leben und Wohnen, natürlich oder besonders im Alter. Fragt man den Einzelnen, hat er aber keine detaillierten Vorstellungen, nur "unabhängig und selbständig, ohne auf fremde Hilfe aufgewiesen zu sein", so möchten viele von uns schon leben. Zur Vorsorge für das Alter gehört ab sicher, sich rechtzeitig zu erkundigen, welche Wohnformen es gibt und welche Wohnformen die Passenden sein könnten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich in dem 2. Altenbericht ebenfalls dem wichtigen Thema "Wohnen im Alter" intensiv angenommen. Solange wie möglich in der eigenen Wohnung verbleiben, auch bei eintretender Pflegebedürftigkeit, diesem Prinzip wollen die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände und die privaten Pflegedienste voll gerecht werden. Nach dem Leitsatz "Ambulant vor stationär" wurde in den letzten Jahren ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot mit einer komplexen Versorgungsstruktur für die Bürger vieler Städte und Gemeinden aufgebaut. Vielerorts wird von diesem Service schon rege Gebrauch genommen, anderseits sind diese Angebote noch nicht genügend bekannt. Der Begriff "betreutes Wohnen" hat seit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes ( SGB XI), für hochbetagte Bürger mit schlechten Wohnverhältnissen besonders an Bedeutung und Interesse gewonnen. Viele Bürger verknüpfen mit diesem Angebot, das nochmalige Umziehen in eine Seniorenwohnanlage mit entsprechendem Betreuungsservice. Folgende Fragen sollte man sich stellen, um sich rechtzeitig für eine Vorsorge im Alter zu entscheiden:
Im Alter wird der Aktionsradius kleiner und die Mobilität ist nicht mehr so gegeben wie in jungen Jahren. Daher kommt der Wohnung und dem vertrauten sozialen Umfeld eine immer größere Bedeutung zu. Oft sind aber die Wohnungen und das Wohnumfeld nicht auf die besonderen persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten eines älteren Menschen zugeschnitten. Durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen läßt sich der Wunsch möglichst lange zu Hause selbstständig leben zu können, meist erfüllen. Denn Notruf, Pflege und Versorgung mit warmen Mahlzeiten können auch von zu Hause aus organisiert werden. Bevor Sie mühsam auf Wohnungssuche gehen, sollten Sie sich in Ihrem zuhause ein wenig genauer umsehen.
Überlegen Sie in diesem Zusammenhang
auch, ob Sie nicht Wohngeld in Anspruch nehmen können. Wohngeld
ist ein staatlicher Zuschuß zu den kosten für den Wohnraum. Der
Antrag kann vom Mieter (Mietzuschuß) oder vom Eigentümer (Lastenzuschuß)
eingereicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und in welcher Höhe, hängt
von der Höhe des Familieneinkommens, der Höhe der zuschußfähigen
Kaltmiete oder Belastungen durch die Wohnung und der Zahl der zu
Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder. Bei Erfüllung der
Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.
Wenn Sie in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung einziehen wollen, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Die Erteilung einer Wohnberechtigung ist von der Einkommensgrenze abhängig. Bringen Sie Einkommensnachweise sowie Ihren Personalausweis mit. Einen Antrag auf Wohngeld und Wohnberechtigung
können Sie bei den zuständigen Stadt- und Verbandsgemeinden stellen.
Bei dieser Wohnform können Sie
selbstständig in einer eigenen oder angemieteten Wohnung leben.
Diese Wohneinheiten sind altersgerecht gebaut und tragen Ihren Bedürfnissen
in dieser Lebensphase Rechnung. Für Bürger ab 50, ist das aber vielerorts noch kein aktuelles Tagesthema. Zum Teil wird auch das Angebot "betreutes Wohnen" nicht als "unabhängiges Wohnen plus Betreuungsservice" gesehen, sondern mit dem Konzept und dem Charakter eines Altenheimes verglichen, ja sogar verwechselt. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig sich im Vorfeld mit der Qualität, dem Inhalt und Charakter der vorhandenen und zukünftig entstehenden Wohnanlagen, durch eine Besichtigung und Vergleichen, intensiv zu beschäftigen. Darüber hinaus sollte man natürlich auch einmal einen Tag der offenen Tür eines Altenheimes benutzen, um Informationen über das Leben in und am Heim zu erhalten. Das gehört unbedingt zur Vorsorge für das Alter! Zur Zeit gibt es viele unterschiedliche Planungsempfehlungen von Architekten und Bauherren und wurden auf Grund von Erfahrungen die verschiedensten Wohnanlagen fertiggestellt bzw. befinden sich noch im Bau. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) als Dachorganisation und Interessenvertretung der Seniorenorganisationen hat ein Qualitätssiegel für das betreute Wohnen und für Seniorenheime konzipiert. Das Kuratoriurm für Altershilfe Köln (KdA) und verschiedene Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland sind ebenfalls bestrebt auf diesem Gebiet an einer einheitlichen, für ganz Deutschland gültigen Gesetzesgrundlagen mitzuarbeiten. Dennoch ist wichtig, dass altersgerechtes Wohnen keine Sonderwohnform darstellt, kein "Heimersatz "ist. Sondern einem "normalen Wohnen" mit seniorenspezifischen Erleichterungen entspricht. Ohne ständige Unterstützung von außen Alt zu werden und bei eintretender Behinderung recht unkomplizierte Lösungen zum Umbau seiner Wohnung an entsprechender Stelle erfahren kann, so dass ein weiterer Umzug nicht unbedingt nötig wird. Dieses Sicherheitsgefühl möchten die Mitarbeiter der Beratungsstellen vermitteln, das ist ein wichtiges Ziel zur Aufklärung und Beratung der interessierten Senioren. Der Grundservive, für den eine Betreuungspauschale erhoben wird, gibt Ihnen Entlastung und Sicherheit im Alltag.
Sie können außerdem Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden dann gesondert berechnet.
Diese Institutionen dienen der vollen Versorgung
von betagten Menschen, die nicht mehr selbstständig leben uns sich
versorgen können. Neben Wohnung und Verpflegung wird pflegerische
Betreuung und Versorgung in allen Pflegestufen geleistet.
In Altenheimen wird die Versorgung und Betreuung gesichert, wenn die eigene Haushaltsführung nicht mehr möglich ist. Jedoch
ist eine Vollpflegebedürftigkeit nicht gegeben. Meistens dürfen
einige eigene Möbel mitgebracht werden.
Es wird eine umfassende Versorgung und Betreuung bei andauernder Pflegebedürftigkeit geboten. Zumeist dürfen nur Kleinmöbel mitgebracht werden. Manche Pflegeheime verfügen über spezielle Stationen, die den Bedürfnissen alterverwirrter Menschen Rechnung tragen. Oft sind Alten- und Pflegeheim kombiniert, so
dass beim Eintreten von Pflegebedürftigkeit ein Umzug entfällt.
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