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Vorsorgevollmacht
Mit dieser Vollmacht
erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung/Befugnis an "ihrer
Stelle zu handeln". Und zwar für den Fall, dass Sie dazu
selbst nicht mehr in der Lage sind. Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden
Sie eine sogenannte "rechtliche Betreuung".
Sie können eine
oder mehrere Personen insgesamt bevollmächtigen oder die Befugnisse
auf verschiedene Personen aufteilen.
Eine Vorsorgevollmacht
ist eine reine Vertrauenssache.
Deshalb sollten Sie bedenken, dass wenn Sie in eine Notlage kommen
sollten, Sie vielleicht keine Möglichkeit mehr haben, den von
Ihnen Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren
zu lassen.
Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht
nur dann abgefaßt werden, wenn Sie einer Person wirklich ihr
absolutes Vertrauen schenken.
WICHTIG:
Manche
Banken akzeptieren keine Vorsorgevollmacht. Deshalb sollten Sie
sich unbedingt vorher bei Ihrem Geldinstitut erkundigen. Es kann
sein, dass man die Vollmacht nur akzeptiert, wenn Ihre Unterschrift
notariell beglaubigt ist bzw. bankintern beglaubigt wird.
Natürlich können
Sie die Vorsorgevollmacht von einem Notar prüfen lassen bzw.
zusammen mit dem Notar verfassen oder Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt
zur Beratung.
In der Gestaltung der
Vorsorgevollmacht sind Sie nicht eingeschränkt. Die Vollmacht
muß nicht zwingend handschriftlich verfaßt werden. Das
Dokument kann auch mit der Schreibmaschine/dem PC geschrieben werden.
In
jedem Fall gilt:
Der Text muß einwandfrei lesbar sein. Beachten Sie bitte,
dass die Vollmacht nur im "Original" gültig
ist. Kopien der Vollmacht werden nicht akzeptiert.
Verwahren Sie die Vollmacht an einem sicheren Platz auf, aber so,
dass diese im Bedarfsfall zur Verfügung steht!
Die Vollmacht kann auch einer Person ihres Vertrauens übergeben
werden.
Oder, wenn Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung
kombinieren, können Sie die Dokumente auch beim Amtsgericht
hinterlegen.
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Alternativen zur Vorsorgevollmacht
Wenn Sie sich niemand anbietet, dem Ihrer Ansicht nach eine Vorsorgevollmacht
erteilt werden könnte, dann ist eine Betreuungsverfügung
empfehlenswert. Mit der Betreuungsverfügung können Sie
gezielt Einfluß auf eine eventuelle spätere rechtliche
Betreuung nehmen.
Mehr
zur Betreuungsverfügung
Und wenn Sie Ihre medizinischen
Wünsche für lebensbedrohliche Situationen verbindlich
festlegen möchten, dann ist die Patientenverfügung empfehlenswert.
Die Patientenverfügung ist als Entscheidungsgrundlage für
Ärzte und Gerichte geeignet. Bei der Patientenverfügung
benennen Sie keinen Vertreter der Ihren Willen durchsetzt.
Mehr
zur Patientenverfügung
TIPP:
Nachdem Sie alle drei Varianten miteinander kombinieren können,
sollen Sie das auch tun. Setzen Sie die Vorsorgevollmacht nur sehr
eingeschränkt ein. Sichern Sie Ihre Wünsche mit dem rechtlichen
Status der Betreuungsverfügung ab und wenn Sie bestimmte medizinische
Methoden nicht akzeptieren wollen, dann hinterlegen Sie auch die
Patientenverfügung.
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So
könnte Ihre Vorsorgevollmacht aussehen
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V
O R S O R G E V O L L M A C H T
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| Name: |
Straße: |
| Vorname: |
PLZ und Wohnort |
| Geburtsdatum: |
Geburtsort: |
| Telefon: |
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| Ich
erteile aus freiem Willen heraus für den Fall, dass ich
durch Krankheit, Behinderung oder Geschäftsunfähigkeit
meine Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann nachstehende
Vollmacht: |
| Name: |
Straße:
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| Vorname: |
PLZ
und Wohnort |
| Geburtsdatum: |
Geburtsort:
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| Telefon:
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Herr/Frau . . .
. . . . . wird bevollmächtigt, mich in allen persönlichen,
finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten in jeder denkbaren
Weise zu vertreten.
Die Vollmacht
berechtigt insbesondere zur Verwaltung meines Vermögens,
zur Verfügung über Bankkonten und Vermögensgegenstände,
zum Vermögenserwerb, zum Abschluss eines Heimvertrages
oder eine ähnliche Vereinbarung, zur Auflösung des
Mietverhältnisses über meine Wohnung, zur Beantragung
von Rente oder anderen Sozialleistungen, zu geschäftsähnlichen
Handlungen und zu allen Verfahrenshandlungen.
Diese Vollmacht berechtigt auch zu meiner Vertretung
in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung soweit
es mir nicht selbst möglich ist, darüber zu bestimmen.
Der Bevollmächtigte
ist nicht zu
den nachstehenden Positionen berechtigt:
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Diese Vollmacht
hat nur dann Gültigkeit, wenn der Bevollmächtigte
das Original der Vollmacht vorlegen kann.
Diese Vollmacht ist jederzeit widerrufbar.
Sollten Teile dieser Vollmacht unwirksam sein, so soll sich
nichts an der Wirksamkeit der restlichen Teile ändern.
Können meine Wünsche und Vorstellungen aus dieser
Vorsorgevollmacht aus persönlichen oder rechtlichen Gründen
nicht oder nur zum Teil verwirklicht werden, so ist diese
so auszulegen, dass mein Wille und meine Wünsche in annähernder
Form berücksichtigt werden.
Mit
dem nachfolgenden Satz stellen Sie eine Kombination von Vorsorgevollmacht
und Betreuungsverfügung her. Das heißt, Sie können
eine Kopie der Vorsorgevollmacht zusammen mit der Betreuungsverfügung
beim Amtsgericht hinterlegen:
Für Entscheidungen,
die nicht aufgrund meiner Vollmacht getroffen werden können,
verfüge ich, dass mein Bevollmächtigter zum Betreuer
bestellt werden soll.
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| Name: |
Anschrift: |
Datum, Unterschrift: |
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| überprüft
und bestätigt: |
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| überprüft
und bestätigt: |
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überprüft und bestätigt: |
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