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Betreuungsverfügung
So
könnte Ihre Betreuungsverfügung aussehen
Vollmacht
Eine Vollmacht ist eine sinnvolle Ergänzung
zu Ihrer Patientenverfügung und wird Betreuungsverfügung genannt.
Es ist eine "rechtliche Betreuung".
Das heißt, der bisherige Vormund oder Pfleger wird zu einem Betreuer,
der unter der Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes steht.
Jeder von uns kann betreuungsbedürftig werden.
Dies aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder durch einen
Unfall.
Man ist nicht mehr in der Lage seine eigenen Angelegenheiten ganz
oder teilweise selbst zu besorgen.
Für diesen Fall sollte man rechtzeitig entsprechende
Regelungen treffen.
Diese Regelungen können mündlich festgelegt
werden, es empfiehlt sich aber generell die Schriftform.
Anders als beim Testament, muß das Schriftstück nicht handschriftlich
verfaßt sein. Es kann auch mit der Schreibmaschine oder dem PC geschrieben
werden.
Die Betreuungsverfügung muß auch dann beachtet
werden, wenn der Verfasser geschäftsunfähig ist, aber die Äußerungen
verständlich und sinnvoll sind.
Beispiele für notwendige Angaben in einer Betreuungsverfügung,
die möglichst klar und exakt beschrieben werden sollten.
-
Wer soll mein Betreuer sein?
-
Was geschieht mit meiner Wohnung?
-
Welcher Arzt soll meine medizinische Betreuung
übernehmen?
-
Was passiert mit meinem Haustier?
-
Soll ein Rechtsanwalt oder Verfahrenspfleger
eingeschaltet werden?
-
In welches Alten- oder Pflegeheim möchte
ich untergebracht werden?
-
Wieviel Taschengeld erhalte ich von meinem
Betreuer? Zum Beispiel zehn Prozent meiner Rente?
Das Schriftstück, mit Ort, Datum und eigenhändiger
Unterschrift versehen, kann zu Hause aufbewahrt werden oder es wird
einer Person Ihres Vertrauens übergeben. Sie können das Schriftstück
auch vom Notar beglaubigen lassen.
Momentan kann nur in Bayern die Betreuungsverfügung wie ein Testament
beim Amtsgericht hinterlegt werden (muß aber nicht).
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So könnte Ihre Betreuungsverfügung aussehen
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B
E T R E U U N G S V E R F Ü G U N G
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| Name:
|
Straße: |
| Vorname: |
PLZ
und Wohnort |
| Geburtsdatum: |
Geburtsort: |
| Telefon: |
|
| Ohne
Zwang und aus freiem Willen erkläre ich für den Fall,
dass ich zeitweise oder dauerhaft meine Angelegenheiten nicht
mehr regeln kann dass die nachstehende Person als Betreuerin/Betreuer
für mich durch das Amtsgericht eingesetzt wird: |
| (Herr/Frau)
Name: |
Straße: |
| Vorname: |
PLZ
und Wohnort |
| Geburtsdatum: |
Geburtsort: |
| Telefon: |
|
Dazu
bestimme ich, dass:
|
| Für
den Pflegefall wünsche ich häusliche Pflege durch: |
| (Herr/Frau)
Name: |
Straße: |
| Vorname: |
PLZ
und Wohnort: |
| Geburtsdatum: |
Geburtsort: |
| Telefon: |
|
|
Sofern sich
eine häusliche Pflege nicht verwirklichen läßt,
wünsche ich die Unterbringung im Altenheim (Pflegeabteilung):
In dem oben
genannten Altenheim habe ich mich vormerken lassen.
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Ich wünsche
keine Unterbringung in dem/den Altenheim/en:
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| Ort: |
Datum,
Unterschrift: |
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überprüft
und bestätigt
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überprüft
und bestätigt
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überprüft
und bestätigt
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Vollmacht
Eine bevollmächtigte Person kann ein Erbe, ein
Miterbe oder auch eine fremde Person sein. Die bevollmächtigte Person
muss später nach dem Abbleben dem oder den Erben Rechenschaft ablegen.
Die Erben können die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Es ist sinnvoll, dass eine Vollmacht auch zu
Lebzeiten gültig ist, damit Sie im Falle einer Verhinderung wie
z.B. Krankheit oder lange Ortsabwesenheit von der Person Ihres Vertrauens
angewendet werden kann.
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