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Rente |
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Das Thema Rente ist nicht
nur ein Reizthema für viele sondern auch ein sehr komplexes Thema.
Für viele Menschen wird der Begriff Rente erst dann zum Gesprächsstoff,
wenn das Arbeitsleben kurz vor der Beendigung steht oder wenn ein
Partner stirbt. Deshalb wäre es bei diesem Materie wichtig, sich rechtzeitig mit den Details zur Rente auseinanderzusetzen. Dazu möchten wir Sie animieren und haben einige interessante Links für Sie bereitgestellt. Holen Sie sich doch vorab eine Rentenauskunft! Denn es ist vorab schon wichtig zu wissen, welchen Betrag man erwarten kann und vorallem ob der Nachweis aller Daten lückenlos ist. Es ist wichtig zu prüfen, denn trotz EDV schleichen sich immer wieder Fehler ein. Gerade wenn Versicherte öfter den Arbeitgeber gewechselt haben, längere Kranheitszeiten oder Arbeitslosenzeiten im Lebenslauf enthalten sind kann es zu Unstimmigkeiten gekommen sein. Und wie geht`s?
Und wenn Sie bereits Rente beziehen, dann lesen Sie bitte unseren nächsten Tipp.
Der Maßstab für die Höhe
der Beiträge während des Arbeitslebens ist der Arbeitsverdienst.
Je höher das Gehalt und die somit eingezahlten Beiträge und je länger
das Arbeitsleben andauerte, desto höher fällt die Rente aus. Neben
Arbeitszeiten fliessen aber auch andere Lebensphasen in die Rentenberechnung
ein, wie beispielsweise Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheit
oder Pflege. Das ist ein Teil des sozialen Ausgleichs innerhalb
der Rentenversicherung. Deshalb spiegelt sich in der Rentenhöhe
ein gesamtes Menschenleben wieder.
Auf dem Rentenbescheid
wird zur Rentenhöhe ein Bruttobetrag und zusätzlich ein Nettozahlbetrag
angegeben. Das ist im Prinzip wie bei der vorangegangen Lohnabrechnung:
Der Bruttobetrag ist höher, weil von ihm noch Abzüge vorgenommen
werden. Steuern sowie Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
müssen in der Regel von Rentner nicht mehr bezahlt werden. Allerdings
wird der Beitrag für die Kranken- und die Pflegeversicherung direkt
an Ihre Krankenkasse von der LVA überwiesen. Eine Hälfte dieser
Beiträge zahlt die LVA, die andere Hälfte wird von der Bruttorente
abgezogen. Dies gilt für alle, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert sind. Für freiwillig oder Privatversicherte gelten
Sonderregelungen. Auf Antrag kann man einen Beitragszuschuß zu den
Aufwendungen für die Kranken und Pflegeversicherung erhalten.
Die Rente bleibt nicht
auf dem Betrag stehen, der zuerst errechnet wurde. Vielmehr ist
die Rentenhöhe an die Entwicklungen der Nettoeinkommen aller aktiven
Arbeitnehmer gebunden, die schließlich durch ihre Beiträge das Geld
für die heutigen Renten aufbringen müssen. Die Tarifparteien handeln
regelmäßig neue Löhne aus, vielfach verändern sich auch Steuern
und Abgaben. Das Geld, das den Arbeitnehmern schließlich mehr oder
weniger im Portemonnaie übrig bleibt, ist Maßstab für die Rentenanpassung.
Jeweils im Frühjahr wird der Anpassungssatz für die Renten von der
Bundesregierung festgelegt, die Anpassung selber erfolgt dann zum
1. Juli des gleichen Jahres. Von der Post wird rechtzeitig vorher
eine sogenannte Rentenanpassungsmitteilung mit allen wichtigen Daten
verschickt. Bei zwei Renten - z. B. eine Alters- und eine Witwenrente
- werden auch beide Renten angepaßt.
Die Rente wird auf das
Bankkonto überwiesen. Der Postrentendienst ist dazu beauftragt.
Die Überweisung der Rente geschieht so rechtzeitig, dass das Geld
am Monatsanfang zur Verfügung steht.
Bei einem längeren Urlaub
im Ausland, wird die Rente natürlich weiter bezahlt. Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit, sich die Rente auch auf ein Auslandskonto
überweisen zu lassen. Die Einzelheiten müssen aber vorher unbedingt
mit der LVA geklärt werden.
Ab dem 65 Lebensjahr
oder älter, gibt es keine Beschrankungen für einen Nebenverdienst.
Medizinischen Rehabilitationsleistungen
sind möglich, bei einer Rente wegen Berufs oder Erwerbsunfähigkeit.
Bei der Altersrente, können medizinische Leistungen nur unter besonderen
Voraussetzungen gewährt werden. Dann springt aber möglicherweise
die Krankenkasse ein. Die Krankenkassen führen Kuren sowie medizinische
Rehabilitationsmaßnahmen auch für Altersrentner durch.
Die Pflegeversicherung,
in der von der Rente Beiträge eingezahlt werden, ist zur Stelle,
wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ob Angehörige versorgen
oder professionelle Pflegedienste ins Haus kommen oder ob eine Heimunterbringung
bevorzugt werden muss - die Pflegeversicherung hält die passenden
Leistungen bereit. Die Krankenkasse ist gleichzeitig auch die Pflegekasse
und muß informieren.
Eine Scheidung wirkt
sich auf die Rente aus. Wenn man sich scheiden läßt, wird vom Familiengericht
ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Das Gericht entscheidet,
ob und in welcher Höhe einem Ehegatten etwas abgezogen und dem anderen
gutgeschrieben wird. So kann sich die Rente bei dem einen Ehegatten
ganz erheblich mindern und beim anderen Ehegatten entsprechend erhöhen.
Die Regelungen hierzu sind sehr kompliziert und es empfehlen sich
Beratungsgespräche.
Für einen Übergangszeitraum
von drei Monaten wird die Rente in voller Höhe an die Witwe oder
den Witwer weiterbezahlt. Antragsformulare hält das Postamt bereit.
Behilflich ist meistens auch das Beerdigungsinstitut. Anschließend
erhalten Ehefrauen eine Witwenrente, Ehemänner eine Witwerrente.
Sie hat die Höhe von 60 Prozent der vollen Rente, wenn der oder
die Hinterbliebene 45 Jahre oder älter ist, ein Kind erzieht oder
selbst berufs- oder erwerbsunfähig ist. Ein höheres eigenes Einkommen
zum Beispiel auch eine eigene Rente - kann die Rente allerdings
schmälern oder ganz zum Ruhen bringen.
Viele Rentner sind der
Meinung, dass die Rente völlig steuerfrei bleibt. Das ist ein Irrtum!
Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den
sogenannten "sonstigen Einkünften" und sind steuerpflichtig. Allerdings
nur mit einem geringen Anteil. Das ist je nach Alter bei Rentenbeginn
ein bestimmter Pro zentsatz der Rente. Ob Steuern zu bezahlen sind,
muss das Finanzamt prüfen. Rentner, die lediglich eine Rente aus
der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und über keinerlei
weitere Einkünfte verfügen, werden selten zur Einkommensteuer veranlagt.
Anders sieht es aus, wenn noch andere Einkünfte aus Vermietung,
Verpachtung, Kapitalvermögen oder Arbeitsverdienst hinzukommen.
In diesem Fall müssen sämtliche Einkünfte zusammengerechnet und
dem Finanzamt angegeben werden.
Wenn die monatliche Rente
für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, dann können zusätzliche
Leistungen vom Sozialamt oder vom Wohnungsamt beantragt werden.
Dazu gehören z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen
Lebenslagen, Wohngeld, Gesundheitshilfe oder Hilfe zur Weiterführung
des Haushalts. Es besteht ein Anspruch, wenn die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllt sind. Das Sozialamt oder z.B. die Gemeindeverwaltung,
gibt Auskunft welche Unterstützung in Frage kommen kann. Behilflich
sind Ihnen auch die Einrichtungen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
Viele Städte und Gemeinden
bieten für Senioren Preisemäßigungen an. Das kann zum Beispiel für
kulturelle und sportliche Veranstaltungen gelten, beim Kinobesuch,
in Museen, Zoos oder ähnlichen Einrichtungen. Auch bei Bussen und
Bahnen gibt es in verschiedenen Regionen billigere Fahrkarten. Um
an diese Preisnachlässe zu gelangen, muss in der Regel der Rentnerausweis
vorlegt werden. Der Ausweis liegt dem Rentenbescheid bei und sollte
zusammen mit dem Personalausweis bei sich getragen werden. Wenn
bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, dann können
auch Rundfunk und Fernsehgebühren so wie die Telefongrundgebühr
ermäßigt werden. Außerdem ist eine Befreiung von der Medikamentenzuzahlung
möglich.
http://www.vdr.de
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