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Patientenverfügung
Eine
Patientenverfügung ist kein Testament sondern eine vorsorgliche
schriftliche Erklärung, durch die ein einwillungsfähiger Mensch
zum Ausdruck bringen kann, dass er in bestimmten Krankheitssituationen
keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese Behandlung nur dazu dient,
sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern.
Diese Verfügung soll helfen, Ihren Willen in
Bezug auf künstliche Beatmung oder Ernährung, Obduktion, Organspenden
und Reanimation verbindlich zu dokumentieren. Dies für den Fall,
wenn Sie Ihre eigenen Willen nicht mehr äußern können.
Grundsätzlich kann eine Erklärung im Bedarfsfall,
wenn Sie geistig und körperlich in der Lage sind, dem Arzt mündlich
mitgeteilt werden. Jeder Arzt muß Ihre Entscheidung respektieren,
denn jede ärztliche und medizinische Therapie darf nur mit Ihrer
Zustimmung erfolgen (Ärztegesetz). Die Patientenverfügung ist
für den Fall gedacht, wenn Sie eine Erklärungsunfähigkeit trifft
(z.B. Sie sind Bewußtlos). Die Schriftform der Patientenverfügung
hilft Ihnen, dass Ihr selbstbestimmter Wille gewahrt wird.
Wir, Ihre Online-Redaktion, möchte Ihnen raten,
sich vor und bei dem Verfassen einer Patientenverfügung Rat und
Beistand einzuholen. Denn eine Auseinandersetzung über das eigene
Sterben kann belastend werden.
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Wozu eine Patientenverfügung?
Menschen jedes Alters können in eine für sie
sehr kritische Situation gelangen.
Eine Situation, in der schwerwiegende medizinische
Entscheidungen getroffen werden müssen.
Für die Entscheidung und das Handeln des Arztes
in einer derartigen Lage ist der Patientenwille ausschlaggebend.
Wenn dieser Wille nicht bekannt ist, hat künstliche Lebensverlängerung
absoluten Vorrang.
Wenn ein Mensch in dieser Situation nicht mehr
willensfähig ist, sind den Angehörigen ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen
die Hände gebunden. Alle Beteiligten müssen sich dann Anordnungen
des Vormundschaftsgerichtes beugen.
Viele von uns wünschen sich aber, dass auf aufwendige
Medizin verzichtet werden soll, wenn keine Aussicht auf Besserung
schwerster geistiger oder körperlicher Dauerschädigung besteht.
Die künstliche Lebenserhaltung kann eine unzumutbare Verlängerung
des Lebens bedeuten. Der Wunsch nach einem Sterben in Würde wäre
nicht gegeben.
Der inhaltlichen Gestaltung der Patientenverfügung
sind aus christlicher Verantwortung und durch die Rechtsordnung
Grenzen gesetzt. Sie können zum Beispiel nicht verfügen, dass der
behandelnde Arzt Sie für den Fall einer unheilbaren Erkrankung und
bei großen Schmerzen erlöst, das heißt aktive Sterbehilfe betreiben
soll. Das ist in der deutschen Rechtssprechung nicht möglich.
Mit der Patientenverfügung können Maßnahmen
der sogenannten "passiven" als auch der sogenannten "indirekten
Sterbehilfe" gefordert werden. Das heißt, Sie können verlangen,
dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden oder schmerzlindernde
Medikamente verabreicht werden, auch wenn diese sich möglicherweise
lebensverkürzend auswirken könnten.
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Hilft mir eine Patientenverfügung?
Nach der aktuellen Rechtssprechung sowie der
Richtlinie der Bundesärztekammer ist eine Patientenverfügung nur
dann verbindlich, wenn eine detaillierte und ernsthafte Auseinandersetzung
mit Fragen des eigenen Lebensende zugrunde liegen. Dazu gehört auch
die Vorsorgevollmacht für einen sogenannten Patientenanwalt. Er
vertritt rechtlich den Patienten, wenn dieser - vollständig oder
teilweise - nicht mehr einsichtsfähig ist. Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz
(BtÄndG) zielt darauf ab, diesen Vorsorgemaßnahmen rechtsgeschäftliche
Bedeutung zu verleihen.
Aus diesen Gründen wird eine Patientenverfügung
dann verwendet wenn
- Sie nicht mehr einwilligungsfähig
sind
- Ihre lebensbedrohende Erkrankung in absehbarer
Zeit zum Tode führen wird und sich die
Frage stellt, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet
oder bzw. eine begonnene Behandlung beendet werden sollte
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Was muß beachtet werden ?
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Die Schriftform ist zwingend sowie
Datum und eigenhändige Unterschrift!
Eine notarielle Beglaubigung oder handschriftliche Ausfertigung
sind nicht erforderlich !
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| Die bestmögliche Absicherung
ist die Kombination von Patientenanwaltschaft (Vollmacht für
eine Vertrauensperson) sowie die Patientenverfügung (mit konkreten
Angaben zur ärztlichen Behandlung und Ausführung der Vollmacht) |
| Ihre Behandlungswünsche und
persönlichen Werte sollten in einer Patientenverfügung möglichst
detailliert sein. Hilfe erhalten Sie durch Ihren Hausarzt und
diverse Beratungsstellen. |
| Um Ihr Selbstbestimmungsrecht
und Ihre Wünsche später wirksam durchzusetzen ist ein allgemeines
Formular nur sehr bedingt geeignet. Gemäß Betreuungsänderungsgesetz
ist nur der Betroffene selbst in der Lage, für sich das Gebot
des Lebensschutzes außer Kraft zu setzen. |
| Es ist besser, wenn Sie Ihre
Willenserklärung bezeugen lassen. Möglichst durch eine siegel-
bzw. stempelführende Einrichtung (Arztpraxis, soziale und kirchliche
Einrichtungen, Behörde, Beratungsstellen |
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Tragen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung
immer bei sich oder zumindest einen eindeutigen Hinweis, wo
Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist. Ein Hinweiszettel,
z.B. im Geldbeutel bei sich getragen, würde Ihnen helfen.
Auf dem Hinweiszettel könnte stehen:
Für den Fall, dass ich nicht mehr in der
Lage bin meine Angelegenheiten selbst zu regeln, habe ich
eine Patientenverfügung (und Vorsorgevollmacht) in meinen
persönlichen Unterlagen hinterlegt. Meine Vertrauensperson
ist informiert!
Wenden Sie sich bitte an:
Name und Adresse der Vertrauensperson einsetzen -
Unterschrift (eigenhändige Unterschrift),
Ort/Datum
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Prüfen Sie Ihre Patientenverfügung
in regelmäßigen Zeitabständen!
Empfehlung: In 1- bis 2-Jährigem Rhythmus.
Eine erneute Unterschrift mit Datum darf
nicht fehlen! Das heißt, die Patientenverfügung wird durch
Ihre erneuten Unterschriften aktualisiert.
Durch die erneut von Ihnen geleisteten
Unterschriften lassen Sie keinen Zweifel daran aufkommen,
dass sich Ihre Meinung nicht geändert hat.
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So könnte Ihre Patientenverfügung aussehen
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P
A T I E N T E N V E R F Ü G U N G
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| Name:
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Straße: |
| Vorname: |
PLZ
und Wohnort |
| Geburtsdatum: |
Geburtsort: |
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Für den Fall, dass ich in einen Zustand
gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
unwiederbringlich aufgrund von Bewußlosigkeit oder Bewußtseinstrübung,
durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände verloren habe,
verfüge ich:
Im Falle irreversibler Bewußlosigkeit,
schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder des dauernden Ausfalls
lebenswichtiger Funktionen meines Körpers bin ich mit einer
Reanimation bzw. dem Einsatz hochtechnischer Behandlungsmethoden
nicht einverstanden.
Für den Fall, dass durch ärztliche Maßnahmen
lediglich eine Verlängerung des Sterbevorgangs und/oder eine
Verlängerung meines Leidens erreicht werden kann, verweigere
ich diese hiermit ausdrücklich.
Ich wünsche ein menschenwürdiges Sterben
und bitte die beteiligten Ärzte, mir dabei zu helfen.
Sollten Diagnose und Prognose von mindestens
zwei Fachärzten, ungeachtet der Möglichkeit einer Fehldiagnose
ergeben, dass meine Krankheit in absehbarer Zeit zum Tode
führen und mir nach aller Voraussicht Schmerzen bereiten wird,
so wünsche ich dass die ärztliche Begleitung und Behandlung
sowie sorgsame Pflege auf die Linderung von Schmerzen, Unruhe
und Angst gerichtet wird, selbst wenn durch die notwendige
Schmerzbehandlung eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen
ist. Ich wünsche keine weiteren diagnostischen Eingriffe
und keine Verlängerung meines Lebens.
Ich unterschreibe diese Verfügung nach
sorgfältiger Überlegung, in Kenntniss über die medizinische
Situation, die rechtliche Bedeutung und als Ausdruck meines
Selbstbestimmungsrechtes. Ich wünsche nicht, dass mir in der
akuten Situation eine Änderung meines hiermit bekundeten Willens
unterstellt wird. Ich gebe diese Erklärung frei und ohne Zwang,
im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte ab.
Für jeweilige Probleme, die Entscheidungen
über das weitere Vorgehen erfordern, verlange ich,
dass die verantwortlichen Ärzte mit den nachstehenden Personen
und/oder folgendem Arzt meines Vertrauens Kontakt aufnehmen:
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| Name: |
Anschrift: |
Datum, Unterschrift: |
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| Mit der obigen Unterschrift
bestätigen diese Personen, dass sie von meiner Patientenverfügung
Kenntnis genommen haben und dass ich diesen letzen Willen in
klarer Orientierung und Unabhängigkeit unterschrieben habe. |
| Ort,Datum: |
Unterschrift: |
Im Abstand von zwei Jahren bestätige ich durch meine erneute
Unterschrift, dass diese Verfügung nachwievor meinem Willen
entspricht: |
| Ort,Datum: |
Unterschrift: |
| Ort,Datum: |
Unterschrift: |
| Ort,Datum: |
Unterschrift: |
| Ort,Datum: |
Unterschrift: |
| Ort,Datum: |
Unterschrift: |
| Ort,Datum: |
Unterschrift: |
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Beratungsstellen:
HVD Humanistischer
Verband Deutschland,
http://www.patientenverfuegung.de
IGSL
(Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand)
Im Rheinblick 16, 55411 Bingen,
Telefon: 06721 / 103 28, Fax: 06721/103 81
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