Themen zur Stadt Soltau

 Leistungen der Kranken- und Pflegekassen

 

 

Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" – oftmals geht Krankheit fließend in Pflegebedürftigkeit über.
Damit die Pflegebedürftigkeit der Betreffenden sozial gesichert ist, gibt es das Pflegegeld, die Pflegesachleistung oder die Kombination von Geld und Sachleistungen.

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie muss von der Pflegeperson oder seinem Bevollmächtigten beantragt werden. Der Antrag ist formlos bei der zuständigen Pflegekasse, bei der der Antragsteller krankenversichert ist, einzureichen.

Die Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegekasse in einem förmlichen Bescheid fest.
Vorher wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ein Gutachten erstellt. Im häuslichen Umfeld wird dann ermittelt, welchen konkreten Hilfsbedarf die Pflegeperson hat, wer die Pflege durchführen kann und inwieweit Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft sind.

Zudem gibt es Leistungen für notwendige stationäre Pflege in Altenpflegeeinrichtungen.
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Befreiung von Zuzahlungen

Man unterscheidet zwischen einer vollständigen und einer teilweisen Befreiung von Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenkasse.

Die vollständige Befreiung bezieht sich auf:
  • Die Befreiung von Zahlungen zu Arznei-, Verbands und Heilmitteln, sowie zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
  • Die Übernahme des Eigenanteils der berechnungsfähigen Kosten bei der Versorgung mit Zahnersatz
  • Die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse notwendigen Fahrtkosten.
Die teilweise Übernahme beinhaltet:
  • Die Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse notwendig waren
  • Die Zahlung zu Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln
Ob man der vollständigen oder teilweisen Befreiung unterliegt, entscheidet die zuständige Krankenkasse unter Berücksichtigung des Einkommens.
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Sterbegeld

Für viele Angehörige und Hinterbliebene gibt es im Todesfall finanzielle Unterstützung in Form von Sterbegeld. Für Versicherte und mitversicherte Familienangehörige werden einheitliche Beträge gezahlt.

Das Sterbegeld wird von der Krankenkasse unter Vorlage des Totenscheines oder der Sterbeurkunde gezahlt. Meistens erledigen diese Formalitäten aber auch die Bestattungsinstitute bzw. bieten dieses als Leistung an.
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Gesetzliche Krankenkassen in Soltau


BARMER-Ersatzkasse Marktstr. 2 Telefon 9883-0

DAK
Deutsche Angestellten Krankenkasse
Unter den Linden 13 Telefon 9825-0

Innungskrankenkasse Celle und
Harburger Land
Wilhelmstraße 4 Telefon 9824-0

AOK-Niedersachsen Wiesenstr. 2 Telefon 973-0

In bestimmten Fällen kann auch das Sozialamt der Stadt Soltau helfen
Telefon 82-158

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