|
|
Information & Hilfe
|
Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung,
auf die jeder Bürger, der in Not geraten ist, einen Anspruch hat. Dieser
Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Hilfesuchende seine Notlage selbst
verschuldet hat oder nicht. Sozialhilfe gibt es in Form von Geld- und Sachleistungen.
Darüber hinaus bietet das Sozialamt eine umfassende Beratung und Betreuung
der Hilfesuchenden an.
Sozialhilfe wird unterschieden nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe
in besonderen Lebenslagen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder auch als einmalige
Leistung erfolgen. Sie wird Bürgern gewährt, die nicht in der Lage
sind, aus eigenem Einkommen und / oder Vermögen ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten.
Hilfe in besonderen Lebenslagen gibt es z.B. bei Krankheit, Behinderung
oder Pflegebedürftigkeit. Bei der Berechnung der zustehenden Leistungen
werden Einkünfte und Vermögen (mit entsprechenden Freibeträgen)
berücksichtigt. Es wird auch geprüft, ob Unterhaltsansprüche des
Hilfeempfängers gegenüber Dritten (Ehepartnern, Kindern, Eltern) bestehen.
Geldleistungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder auch als Darlehen
gewährt. Zuständig für die Sozialhilfe ist das Sozialamt der Stadt
Soltau.
Sozialhilfe wird von dem Tag an gewährt, an dem der Sozialhilfeträger
Kenntnis von der Notlage erhält. Informationen über die Unterlagen,
die zur Gewährung von Sozialhilfe nötig sind, erteilen die Sachbearbeiter/-innen
im Sozialamt Soltau, Rathaus.
zurück zum Seitenanfang
Amt für Sozial- und Jugendhilfe
|
| Amtsleiter |
H. Höveler |
Telefon 82-105 |
|
| Erstanträge M–Z, Unterhaltsangelegenheit |
H. Stöckmann |
Telefon 82-151 |
|
| Erstanträge A–L, Bestattungskosten |
Fr. Krüger |
Telefon 82-158 |
|
| A–F, P–R |
Fr. Greiser |
Telefon 82-156 |
|
| G–I, Pflegegeld |
Fr. Frost |
Telefon 82-198 |
|
| J–K |
Fr. Lunau |
Telefon 82-155 |
|
| L–O |
Fr. Porath |
Telefon 82-153 |
|
| S–Z |
Fr. Bergmann |
Telefon 82-157 |
|
| Krankenhilfe |
H. Tödter |
Telefon 82-152 |
|
| Für die Heimpflege ist der Landkreis
Soltau-Fallingbostel Telefon 8700 zuständig. |
|
zurück zum Seitenanfang
Wohngeld
Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener
Zuschuss zu den Wohnkosten.
Er wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete
oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
ihres Haushaltes überfordert.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten
Wohnraum Wohngeld:
- Mieter einer Wohnung oder eines einzelnen Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss (dabei wird der Mietwert zugrunde gelegt)
Wohngeld bewilligt das Sozialamt auf Antrag.
Die Sachbearbeiter/innen halten Antragsvordrucke bereit. Sie beraten und helfen
auch beim Ausfüllen der Formulare und nehmen die Anträge entgegen.
Sachbearbeiter Wohngeld
Herr Kohn Telefon 82-154
zurück zum Seitenanfang
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Besonders für ältere Menschen
sind Rundfunk und Fernsehen eine willkommene Abwechslung und manchmal die einzige
Verbindung zum aktuellen Weltgeschehen. Der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen
kostet jedoch Geld.
Für folgende Personengruppen besteht aber die Möglichkeit, sich von
diesen Gebühren befreien zu lassen:
- Sonderfürsorgeberechtigte nach § 27e des Bundesversorgungsgesetzes;
- Blinde und wesentlich Sehbehinderte;
- Hörgeschädigte
- Behinderte ab einem bestimmten Behinderungsgrad
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz oder von
- Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
- Empfänger von Pflegezulagen oder Freibeträgen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz
- Personen mit unterhalb einer bestimmten Grenze liegendem Einkommen
- Bewohner von Altenheimen, Altenwohnheimen, Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.
Folgende Unterlagen werden bei Antragstellung benötigt:
- Mietvertrag
- Hausrat- u. Haftpflicht Versicherungspolice
- Einkommensnachweise
- Bei Schwerbeschädigten eine Kopie des Schwerbeschädigten-Ausweises mit dem RF-Stempel.
Näheres erfahren Sie beim Sozialamt der
Stadt Soltau Fr. Seban Telefon 82-126
zurück zum Seitenanfang
Ermäßigung von Telefongebühren
Bei den Telefongebühren besteht die
Möglichkeit einer teilweisen Gebührenermäßigung.
Mit den neuen Tarifen gibt es dabei eine Reihe von Änderungen gegenüber
den bisherigen Regelungen. Die bisherigen freien Tarifeinheiten entfallen ganz.
Informationen darüber, ob Sie einen Sozialanschluss beantragen können,
erfahren
sie bei der
Deutschen Telekom Telefon 01114
zurück zum Seitenanfang
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde
stehen Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise
nicht besorgen können.
Für eine solche Person kann durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer
bestellt werden, der dann für bestimmte Aufgabenkreise im Leben des Betreuten
(z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Regelung von Renten-, Behördenund
Wohnungsangelegenheiten) die Verantwortung trägt und diese selbstständig
zu regeln hat.
Bei der Festlegung der Aufgabenkreise wird streng nach dem Erforderlichkeitsprinzip
verfahren. Die persönlichen Rechte des Betroffenen sollen soweit wie möglich
erhalten bleiben. Ein Betroffener darf, wenn er dazu in der Lage ist, neben seinem
Betreuer auch selbst mitentscheiden.
Es gibt keine Entmündigung mehr.
Bei der Betreuungsbehörde kann man die Betreuung für einen nahestehenden
Menschen anregen, aber auch ehrenamtlich als Betreuer mitarbeiten. Bestellte
Betreuer erhalten Rat und Unterstützung. Sie werden regelmässig geschult.
Auskünfte in der Betreuungsstelle des
Landkreises Soltau/Fallingbostel
Telefon 870-374 8
zurück zum Seitenanfang
Rente
Rente ist eine der sozialen Absicherungen
im Alter. Anspruch auf Rente hat zunächst jeder, der im Laufe seines Lebens
Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Rente erhält man nicht automatisch, wenn man aus dem Berufsleben ausscheidet.
Man muss jene bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern beantragen.
Hierbei gilt die letzte ausgeübte Tätigkeit. Die Beantragung sollte
schon 6 Monate vor Renteneintritt erfolgen, maximal aber 1 Jahr vor Renteneintritt.
Die Rente kann auch 3 Monate nach Erreichung des Rentenalters beantragt werden.
Auskunft und Hilfe bieten die Versichertenältesten. Sie sind ehrenamtliche
Helfer der Rentenversicherungsträger und werden regelmäßig geschult.
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden folgende Formen der Rente gezahlt:
- Altersrente
- Renten wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrente
Weiter Sonderregelungen der Renten sind
u.a.:
- Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres
- Altersrente für langjährige Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres
- Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Schwerbehinderte, die nach § 1des Schwerbehindertengesetzes anerkannt sind
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Vollendung des 60. Lebensjahres
- Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres, die erwerbsgemindert sind
- Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres
Sachbearbeiter für Versicherungsfragen bei der Stadt Soltau
Herr Helmke Telefon 82-113
- Landesversicherungsanstalt (LVA) Hannover
Versichertenältester:
Herr Voss
Claudiusstraße 17, Soltau
Telefon 4260
- Bundesversicherungsanstalt (BfA) Berlin
Versichertenältester:
• Frau Voss
Claudiusstraße 17, Soltau
Telefon 4260
• Herr Stricker
Winkelweg 2, Soltau
Telefon 14142
• Herr Seiler
Claudiusstraße 18, Soltau
Telefon 12900
Sprechzeiten im Rathaus Soltau, Zimmer 7:
| LVA: |
jeden 1. u. 3. Mittwoch im Monat |
| BfA: |
jeden 3. Donnerstag im Monat von 9.00 bis 13.00 Uhr |
zurück zum Seitenanfang | Inhaltsverzeichnis | sen-info.de - Home
|
|