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Behindertenverband fordert barrierefreie Arztpraxen
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen müssen nach gesetzlichen Vorgaben handeln

Für viele Menschen ist das Aufsuchen einer Arztpraxis kein Problem. Anders für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. In den meisten Fällen endet für sie der Arztbesuch bereits an der Eingangstür.

Der Grund: an einer Stufe, Treppen oder schmalen Tür ist für Rollstuhlfahrer Endstation.

Dagegen wehrt sich jetzt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK). "Wir fordern, dass mit dieser Diskriminierung endlich Schluss gemacht wird und barrierefreie Zugänge zu allen Arztpraxen geschaffen werden" betont Peter Gramatzky, BSK-Bundesvorsitzender.

Gramatzky beruft sich dabei auf das Behindertengleichstellungsgesetz und das Sozialgesetzbuch, wonach bauliche Anlagen "ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen".

Das bedeutet eben auch die barrierefreie Gestaltung des Innenbereiches einer Arztpraxis: zum Beispiel eine Behindertentoilette, höhenverstellbare Behandlungsliegen, barrierefreie Zahnarztstuhl und absenk- und schwenkbare Behandlungsstühle bei Gynäkologen.

Zunächst sollen neue Arztpraxen nur noch dann zugelassen werden, wenn sie barrierefrei sind. Konkret fordert der Behindertenverband: bei allen Neuzulassungen ist von den Kassenärztlichen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als unbedingte Auflage aufzunehmen: "Beim Standort und bei der Einrichtung der Praxis ist Barrierefreiheit i.S. § 4 BBG i.V. mit § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I herzustellen".

Diesen Anspruch wird der BSK jetzt im Rahmen der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen in die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen einbringen.

"Das kann aber nur ein erster Schritt sein" betont Peter Gramatzky. Denn auch die bereits bestehenden Arztpraxen müssten innerhalb der nächsten Jahre nachgerüstet werden." Und: "auch bei physiotherapeutischen Einrichtungen und Sanitätshäusern erwarten wir künftig Barrierefreiheit!"

Der BSK wurde bereits 1955 gegründet und ist heute einer der großen Interessenvertreter für Menschen mit Körperbehinderung in Deutschland. In über 140 Untergliederungen und von einem Netzwerk mit Experten erhalten betroffene Menschen Rat und Hilfe. Diese Arbeit wird ausschließlich durch Spenden finanziert.

Als Beratungshilfe für barrierefreie Neu- oder Umbaumaßnahmen bietet der Verband die Broschüre "BSK-Soforthilfe-Planungsberater" an. Darin wird die barrierefreie Gestaltung von Räumen ausführlich und leicht verständlich erörtert.


© by Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., 02/05



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