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Streit um den gläsernen Patienten
- Kontrolle der neuen Datenflut noch nicht abschließend geregelt
Von Martin Wortmann

Müssen Patienten Beschnüffelung und Diskriminierung durch ihre Krankenkasse befürchten? "'Der gläserne Patient' wird nun endgültig Wirklichkeit", meint der Vorsitzende der Ärzteorganisation NAV Virchov-Bund, Maximilian Zollner. Als "Hirngespinst" kritisiert das mit den Krankenkassen die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Erika Lotz. Fakt ist, dass die Kassen künftig deutlich mehr personenbezogene Daten zur Verfügung haben. Deren Verwendung ist weitgehend geregelt, noch nicht aber die Kontrolle. Darauf werde es nun entscheidend ankommen, meint Thomas Isenberg, Abteilungsleiter Gesundheit beim Verbraucherzentralebundesverband in Berlin.

Der Streit geht um zwei Neuregelungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, die angesichts der Diskussion um die Praxisgebühr weitgehend unbeachtet blieben: Zum einen müssen die Ärzte neben den Behandlungskosten nun auch die Diagnosen personenbezogen abliefern. Zum Zweiten wird hierfür der zunächst von den Krankenhäusern erprobte Diagnoseschlüssel "ICD-10" künftig erstmals flächendeckend auch von den niedergelassenen Ärzten verwendet.

Der Schlüssel enthält auch Diagnosen wie "Sadomasochismus", "fetischistischer Transvestismus" oder "pathologisches Stehlen (Kleptomanie)" - Diagnosen, deren Sinn sich nicht recht erschließe, meint mit den Ärzteorganisationen auch Verbraucherschützer Isenberg. "Das ist nicht das, was uns wirklich interessiert", versichert Jörg Bodanowitz von der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) in Hamburg. Für den Arzt könne es durchaus sinnvoll sein, solche Diagnosen festzuhalten. "Er muss aber nur das übermitteln, was abrechnungsrelevant ist."

Laut Gesetz dürfen die Kassen die personenbezogenen Daten nur für die Abrechnung und für Kontrollen verwenden. "Die privaten Krankenversicherer haben diese Informationen schon lange; darüber regt sich kein Mensch auf", wundert sich Bodanowitz. Zudem werde die Diskussion "immer nur von ärztlicher Seite geführt. Und wir alle wissen, dass es zur Zeit einfach ist, das System zu betrügen", fügt der DAK-Sprecher unter Hinweis auf die von den Kassen aufgedeckten Abrechnungen für längst verstorbene Patienten an.

Künftig werden die Kassen feststellen können, ob beispielsweise ein Patient, der eigentlich im Krankenhaus lag, angeblich gleichzeitig beim Zahnarzt war. Und sie werden sicherlich prüfen, ob die Behandlung, etwa eine Röntgenaufnahme oder Medikamente, von der Diagnose gedeckt sind. Die neue Datenflut habe neben dem "gläsernen Patienten" auch den "gläsernen Arzt" zur Folge, merkt daher Roland Stahl an, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Köln, die nun als Kompromiss wenigstens eine Anonymisierung der Ärzte erreichen will. Davon allerdings hält Verbraucherschützer Isenberg nichts: Beispielsweise die hohe Zahl unnötiger Beinamputationen und medikamentös falsch eingestellter Patienten zeigten, dass bessere Kontrollen nötig seien - im Interesse der Patienten, aber auch im Interesse der Versicherten als Beitragszahler.

Mit Interesse verfolgen Daten- und Verbraucherschützer nun die per Gesetz eingesetzte Arbeitsgemeinschaft aus Kassen und Ärzten, in deren Beirat unter anderem auch Patienten- und Verbraucherorganisationen vertreten sind. Sie soll noch Details im Umgang mit den Patientendaten regeln, kann vor allem aber auch Kontrollgremien einsetzen, die den Kassen auf die Fingerschauen. "Die Versuchung ist da; aus Marketingsicht sind die Daten klasse", meint Ärzte-Vertreter Stahl. Dagegen versichert DAK-Sprecher Bodanowitz: "Wir sind überzeugt, dass wir strengen Datenschutz gewährleisten."
Kassel, (AFP) - xmw/smo, 02/04



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